Wir schieben gerade ein bisschen hin und her.

Rettungsschwimmen wird gerade bearbeitet und ist demnächst hier einsehbar.

Aktuell ist Rettungsschwimmen noch unter "Tauchausbildung/Tauchen in der Schule" angesiedelt.

 

Wichtiger Hinweis für Lehrkörper und Aufsichtspersonen:

In Hessen ist es ausreichend einen "Nachweis der Rettungsfähigkeit" zu haben. Dieser Nachweis ist an die Wassertiefe des zu beaufsichtigenden Bades angepasst (z. B. für Hallen- oder Freibad mit Sprungbecken 3,80 Meter genügt ein Nachweis mit Tiefenangabe 3,80 Meter).
Dieser Nachweis hat gegenüber dem DRSA deutlich geringere Anforderungen und ist auch zeitlich schneller zu erledigen: Einführung in Sicherheit am und im Wasser, Abschleppen 15 Meter, Gewicht aus der Aufsichtstiefe hochholen, HLW.
Waren die Anforderungen des DRSA für KiTa-Aufsichten beim reinen Kinderwasserspiel oder Lehrkörper im Grundschulbereich zu hoch, so besteht jetzt die Möglichkeit durch den Nachweis der Rettungsfähigkeit für eingeschränkte Wassertiefe mehr mit Kindern im Wasser aktiv zu werden.
Die Gültigkeitsdauer beträgt zudem 4 Jahre.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Abnahmetermine sind kurzfristig möglich.